| nach BBergG |
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§64 Markscheider
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Als Assessor des Markscheidefachs bin ich seit 2000 in den Ländern
Sachsen und Niedersachsen als Markscheider anerkannt, bzw. zugelassen.
Für markscheiderische Tätigkeiten in anderen Bundesländern
wird die entsprechende Zulassung auf Antrag erteilt. |
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Gerne übernehme ich Aufgaben für Ihren Betrieb:
Unterlagen für Genehmigungsverfahren und Planungen
Ihr Rißwerk nach BBergG
Informationen über Massen, Qualitäten und Vorräte
Überwachungsmessungen, Monitoring |
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